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Steuerabzug von Spenden

Der Verein Face-to-Face Swizerland ist eine gemeinnützige Organisation. Die Steuerbefreiung aufgrund der Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken wurde bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern 2026 beantragt. Nach erfolgter Genehmigung durch das Steueramt können Spenden rückwirkend ab dem Gründungsdatum steuerlich geltend gemacht werden. Wir werden Ihnen eine entsprechende Steuerbescheinigung zukommen lassen, sobald die formelle Bestätigung vorliegt.

Bitte senden Sie uns eine Email oder benutzen das Kontaktformular, damit wir Ihre Kontaktangaben für die zukünftige Spendenbestätigung haben.

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